Der Mitgliedsbeitrag wird bei unterjährigem Beitritt anteilig für die vollen Monate der Mitgliedschaft berechnet und im Folgemonat des Beitritts zur Monatsmitte eingezogen.
Durch meine Unterschrift erkenne ich die Satzung sowie die Ordnungen des Vereins Amvita e.V. in der jeweilsgültigen Fassung als für mich verbindlich an. Die aktuelle Fassung der Satzung habe ich zur Kenntnisgenommen.